Köln: 11.–12.06.2025 #polismobility

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Teilnahmebedingungen polisMOBILITY 2024 startupPITCH

1. Gegenstand

Der Wettbewerb "polisMOBILITY startupPITCH” wird von der Koelnmesse GmbH (Messeplatz 1, 50679 Köln) – nachfolgend „Veranstalter“ oder „Koelnmesse“ genannt im Rahmen der Messe polisMOBILITY 2024 – veranstaltet.

Im Rahmen des polisMOBILITY startupPITCH erhalten junge Unternehmen (“Startups”) auf der Messe die Chance, ihre Visionen, kreativen Ideen und Lösungen zu präsentieren und sich mit anderen Startups zu messen. Hierzu wird aus dem Kreis der Bewerber und Bewerberinnen eine Vorauswahl von 8-10 Startups ausgewählt, welche sich während der polisMOBILITY 2024 vor einer Fachjury beweisen und konkurrieren können. Anhand der Live-Präsentationen wird von einer Fachjury die Auswahl der Sieger vorgenommen.

2. Teilnahmevoraussetzungen

Für den polisMOBILITY StartupPitch gelten folgende Teilnahmevoraussetzungen:

  1. Teilnahmeberechtigt sind Startups, deren Gründerinnen und Gründer mindestens 18 Jahre alt sind. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Veranstalters, der Agentur und sonstige an der Ausrichtung des Wettbewerbs Beteiligte (z.B. IT-Dienstleister, Juroren, etc.) und deren Angehörigen sind von der Teilnahme am Wettbewerb ausgeschlossen.
  2. Das antretende Startup wurde frühestens am 01.05.2014 gegründet und ist damit höchstens 10 Jahre alt oder jünger. (Kriterium: Eintrag ins Handelsregister oder bei nicht registerpflichtigen Unternehmen: Gewerbeanmeldung/Nachweis der berufsständischen Vereinigung).
  3. Teilnahmeberechtigt sind nur Unternehmen, die sich in der Growth & Upscale Phase befinden. Dies bedeutet, das teilnehmende Startup darf keinen MVP (minimum viable product) Status mehr haben und hat bereits Produkte/Dienstleistungen am Markt.
  4. Das angebotene Produkt/die angebotene Dienstleistung des Startups lässt sich in eines oder mehrere der folgenden Verticals (Themenfelder) einordnen:
    i. Kommunale Mobilitätswende
    ii. ÖPNV & Mobilitätsdienstleistungen
    iii. Urbane Antriebs- und Energiewende

    Für eine detailliertere Ausführung der Themenfelder schauen Sie hier.
  5. Für die Teilnahme am Wettbewerb „polisMOBILTIY startupPITCH” ist eine Bewerbung des Startups bis zum 19. April 2024 erforderlich (s. Ziffer 4). Eine Bewerbung gilt erst als erfolgreich abgeschlossen, wenn beide Bewerbungsformulare vollständig ausgefüllt und eingereicht sind und somit die Bewerbungsunterlagen des Startups dem Veranstalter gesamtheitlich vorliegen. Die Teilnahme ist kostenlos. Ein Anspruch auf eine finale Einladung zum Wettbewerb besteht nicht.
  6. Mit Anklicken des Kästchens „Ich akzeptiere die Teilnahmebedingungen“ versichern die Gründerinnen und Gründer, dass ihr Startup die Voraussetzungen für die Teilnahme am Wettbewerb „polisMOBILITY startupPITCH“ gemäß, diesen Teilnahmebedingungen erfüllt. Die Gründerinnen und Gründer akzeptieren, dass die Entscheidung über das Weiterkommen im Wettbewerb alleine von der Fachjury abhängt.
  7. Mit dem Absenden der Bewerbung erklären sich die Gründerinnen und Gründer damit einverstanden, dass die in der Bewerbung angegebenen Informationen über das Startup und die Gründerinnen und Gründer im Zusammenhang mit der Durchführung des Wettbewerbs und der Auswahl der Teilnehmer an der Endausscheidung genutzt und verbreitet werden können. Foto- und Videomaterial sowie sensible Informationen, wie z.B. Umsatz, Gewinn, Details einer schwierigen Ausgangssituation bei der Gründung, werden nur mit Einverständnis des Startups veröffentlicht.
  8. Die Gründerinnen und Gründer erklären sich damit einverstanden, dass die im Zusammenhang mit diesem Wettbewerb anfallenden Kosten, z. B. Reisekosten, vom Veranstalter nicht erstattet werden.

3. Auswahlverfahren / Finale / Preisgelder

  1. Die Fachjury bewertet die eingereichten Bewerbungen anhand eines Bewertungsbogens, um die Gerechtigkeit und Gleichheit der Bewertung aller Startups zu gewährleisten.
  2. Die Benachrichtigung zur Teilnahme am Wettbewerb geschieht bis zum 29. April 2024 via E-Mail an die in der Bewerbung angegebene Adresse. Sollte die angegebene E-Mailadresse fehlerhaft sein, so ist der Veranstalter nicht verpflichtet, die richtigen Kontaktdaten zu ermitteln. Die Nachteile, die sich aus der Angabe fehlerhafter Kontaktdaten ergeben, gehen zu Lasten der Teilnehmer.
  3. Bestätigt das zum Wettbewerb eingeladene Startup nicht binnen 2 Wochen nach Benachrichtigung die Teilnahme gegenüber dem Veranstalter, so verfällt der Anspruch auf die Teilnahme ersatzlos. Koelnmesse ist berechtigt, einen Ersatzteilnehmer zu benennen.
  4. Der finale Entscheid findet am Event-Tag statt. Eine oder einer der Gründerinnen oder Gründer muss das Startup am Donnerstag 23.05.2024 vor einer Fachjury auf Deutsch oder Englisch präsentieren. Es werden attraktive Preise vergeben, welche rechtzeitig vor der Veranstaltung auf der Homepage der polisMOBILITY veröffentlicht werden.
  5. Im Falle eines entgeltlichen Preises liegt die Beachtung steuerlicher Vorschriften im Zusammenhang mit der Auszahlung der Siegerprämie im Verantwortungsbereich der prämierten Gründerinnen und Gründer.

4. Fristen

Die Bewerbungsphase für den Wettbewerb "polisMOBILITY startupPITCH" endet am 19. April 2024, 24:00 Uhr. Bei höherer Gewalt behält sich der Veranstalter eine Verlängerung der Fristen vor.

5. Ausschuss

  1. Startups, die gegen die Teilnahmebedingungen verstoßen und/oder bewusst unrichtige Angaben machen, können von der Teilnahme am Wettbewerb mit sofortiger Wirkung ausgeschlossen werden. Liegen die Voraussetzungen für einen Ausschluss vor, kann der Anspruch auf den Preis nachträglich aberkannt oder der Preis zurückgefordert werden.
  2. Der Veranstalter ist berechtigt, Startups, die das Vorliegen der in Ziff. 2 genannten Voraussetzungen auf Anforderung nicht nachweisen oder bei denen der begründete Verdacht besteht, dass sie gegen diese Teilnahmebedingungen verstoßen, von der Teilnahme am Wettbewerb auszuschließen und gegebenenfalls auch nachträglich die ausgegebenen Preise zurückzufordern.
  3. Sollte zwischen der Bewerbung und der Preisverleihung ein Insolvenzverfahren gegen ein teilnehmendes Startup eröffnet oder ein entsprechender Antrag gestellt werden, behält sich der Veranstalter einen Ausschluss im laufenden Wettbewerbsverfahren vor.

6. Haftungsausschluss

  1. Der Veranstalter weist darauf hin, dass Verfügbarkeit und Funktion des Bewerbungsportals nicht gewährleistet werden können. Eine Haftung jeglicher Art im Falle eines technischen Ausfalls oder sonstiger Betriebsstörungen sind ausgeschlossen. Insbesondere Wartungs-, Sicherheits- oder Kapazitätsbelange und Ereignisse, die nicht im Machtbereich des Veranstalters stehen (wie z. B. Störungen von öffentlichen Kommunikationsnetzen, Stromausfälle, Cyberangriffe etc.), können zu kurzzeitigen Störungen oder zur vorübergehenden Einstellung der Dienste führen. Der Veranstalter übernimmt keine Gewähr dafür, dass die Webseite des Bewerbungstools jederzeit verfügbar und durch die Teilnehmerinnen und Teilnehmer abrufbar bzw. inhaltlich oder technisch fehlerfrei sind.
  2. Der Veranstalter bemüht sich, richtige Informationen zur Verfügung zu stellen, übernimmt jedoch keine Haftung oder Garantie für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der bereitgestellten Informationen.
  3. Der Veranstalter haftet nicht für falsche Informationen, die durch Teilnehmerinnen und Teilnehmer und/oder Dritte inklusive Kooperationspartner und Kooperationspartner hervorgerufen oder verbreitet werden. Insbesondere übernimmt der Veranstalter keine Gewähr dafür, wenn E-Mails oder Dateneingaben nicht den in diesen Teilnahmebedingungen festgelegten bzw. den für die Webseite festgesetzten technischen Anforderungen entsprechen und infolgedessen vom System nicht akzeptiert und/oder angenommen werden.
  4. Der Veranstalter haftet nicht für die Insolvenz von Kooperationspartnern und die daraus resultierenden Folgen für die Durchführung des Wettbewerbs.
  5. Für eine Haftung des Veranstalters auf Schadensersatz gelten unbeschadet der sonstigen gesetzlichen Anspruchsvoraussetzungen gemäß dieser Ziffer 6e folgende Haftungsausschlüsse und Haftungsbegrenzungen.
    • Der Veranstalter haftet unbeschränkt, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.
    • Ferner haftet der Veranstalter für die leicht fahrlässige Verletzung von wesentlichen Pflichten, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet, oder für die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des polisMOBILITY startupPITCH überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung die Teilnehmerinnnen und Teilnehmer regelmäßig vertrauen. In diesem Fall haftet der Veranstalter jedoch nur für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Der Veranstalter haftet nicht für die leicht fahrlässige Verletzung anderer als der in den vorstehenden Sätzen genannten Pflichten.
    • Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit sowie bei sonstiger zwingender gesetzlicher Haftung.
    • Soweit die Haftung des Veranstalters ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, Vertreter und Vertreterinnen sowie Erfüllungsgehilfen und Erfüllungsgehilfinnen des Veranstalters.

Datenschutz

Auf die Datenschutzhinweise wird verwiesen.

7. Änderungen der Bedingungen / Verfügbarkeit

  1. Der Veranstalter behält sich vor, die Teilnahmebedingungen jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu ändern oder anzupassen. In diesem Fall werden die Startups hierüber auf der Wettbewerbs-Homepage informiert.
  2. Der Veranstalter behält sich vor, die Bewerbungsphase (auch ohne vorherige Ankündigung) ganz oder teilweise frühzeitig einzustellen oder den Zugang hierzu ganz oder teilweise einzuschränken.
  3. Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen unwirksam, lückenhaft oder undurchführbar sein, bleibt davon die Wirksamkeit der Teilnahmebedingungen im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen, lückenhaften oder undurchführbaren Bestimmungen treten Regelungen, die dem Inhalt am nächsten kommen, der vereinbart worden wäre, wenn die Unwirksamkeit, die Lücke oder Undurchführbarkeit bedacht worden wäre.

8. Ausschluss des Rechtsweges

Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.