Köln: 11.–12.06.2025 #polismobility

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THG-QUOTE ALS NEUES FÖRDERINSTRUMENT FÜR DIE ELEKTROMOBILITÄT

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Die THG-Quote kann als Förderinstrument einen Anreiz für den Umstieg zur Elektromobilität darstellen.

E-Auto an Ladestation

© Pixabay

Seit 2022 verfügt jedes elektrisch betriebene Fahrzeug über eine Treibhausgas-Quote – die THG-Quote. Diese trifft Aussage darüber, wie viel CO2 im Verbrauch eingespart wird durch den Umstieg vom Verbrennungsmotor auf ein Elektrofahrzeug. Das Pendant dazu bildet die Mineralölwirtschaft. Sie ist seit 2022 verpflichtet, sieben Prozent der erzeugten CO2-Emissionen des verkauften Kraftstoffes auszugleichen. Daraus ergibt sich ein neues Angebot mit maßgeschneiderter Nachfrage. Durch die wirtschaftliche Umverteilung kommt es zu einem Förderungseffekt der Elektromobilität. Seit 2022 hat der Gesetzgeber in der 38. BImSchV mit der THG-Quote einen zusätzlichen Fördermechanismus für die Elektromobilität aufgesetzt. Diese Förderung gibt es unabhängig von anderen Förderungen, wie z. B. der BAFA-Kaufprämie. Als Vermittler bündeln Poolinganbieter wie CO2-quote.de die THG-Quoten und vermarkten diese für Privatleute, Flotten- sowie Ladepunktbetreiber. Die Barauszahlung der Quotenerlöse ist nur eine von vielen Optionen. Die THG-Quote stellt für viele Unternehmen auch eine völlig neue Option der Kundenbindung im Sinne eines Bonussystems dar. Für Flottenbetreiber ergibt sich ein selbst verstärkendes System, indem sie die Erlöse aus den Fahrzeugen über den Poolinganbieter kostenneutral in neue öffentliche Ladepunkte investieren, die wiederum neue Fahrzeuge ermöglichen. Der konkrete Effekt für registrierte Elektroauto-Besitzerinnen und Besitzer sind jährliche Erträge und somit ein weiteres Argument für den Umstieg.